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Waffenschein??? (Gelesen: 16870 mal)
Sindolf Horstson
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Hagen NRW
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Waffenschein???
25.10.05 um 13:19:02
 
Hallo zusammen,
wollte mal fragen ob jemand vielleicht weiß was das deutsche Recht zum tragen von Schwertern, Dolchen ect. meint.
Klar sind die Schaukampfwaffen nicht scharf jedoch hat bestimmt jeder einen Dolch oder Messer was scharf ist und feststehend, was meiner meinung nach verboten ist(zumindest wenn man es öffentlich trägt was z.B. auf einem markt oder treffen ect. der Fall ist)!?!?!
Weiß jemand da bescheid und sollte man eine Waffenbesitzkarte
haben??? Wenn ja wie bekommt man die???
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Bis denne
Gruß
Natas

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« Zuletzt geändert: 25.10.05 um 18:48:49 von Sindolf Horstson »  

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Ares Hjaldar de Borg
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Re: Waffenschein???
Antwort #1 - 25.10.05 um 15:58:21
 
http://www.furor-normannicus.de/download/diverses/Waffengesetz.pdf

Unsere Waffen sind, mit Ausnahme bestimmter Formen der Armbrust, nicht betroffen.
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Re: Waffenschein???
Antwort #2 - 25.10.05 um 18:06:27
 
Nach welchem § fallen wir denn raus?
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Ares Hjaldar de Borg
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a furore normannorum libera
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Re: Waffenschein???
Antwort #3 - 25.10.05 um 18:45:44
 
Armbrüste sind Schußwaffen im Sinne des §1 Abs.2 Nr.1, siehe Anlage I, 1.1.2:

"[Schußwaffen im Sinne des §1 Abs. 2 Nr.1 sind Gegenstände]
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste)"


Alle anderen unserer stumpfen(!) Waffen fallen durch Nichterfüllung der in §1 genannten Aspekte und durch Berufung auf §42 Abs.1 raus.
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Sindolf Horstson
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Hagen NRW
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Re: Waffenschein???
Antwort #4 - 25.10.05 um 18:50:34
 
Und was ist mit Jagdmessern ect.???
Gruß Natas
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Ares Hjaldar de Borg
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a furore normannorum libera
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Re: Waffenschein???
Antwort #5 - 25.10.05 um 18:53:46
 
Ich bin kein Jurist, daher alle Angaben ohne Gewähr.

Wegen den Messern: Bist Du Jäger / in Besitz eines Jagdscheins oder ist das eine freie Waffe? Trägst Du die mit Dir rum?
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Waffenschein???
Antwort #6 - 25.10.05 um 19:04:32
 
Jagdmesser sind ab 18 frei verkäuflich und sind nicht als Waffe in sinne des Waffengesetzes anzusehen.
Jagdmesser sind Gebrauchsmesser die "offen" (also nicht verdeckt, wie Butterfly, Stillet usw) getragen werden.
Wenn man also ein Jagdmesser aus einem ersichtlichen Grund (zum Gebrauch im Sport/Jagd) mit sich führt, ist das erlaubt.

Solche Ausnahmen gibt es sehr viel, wie die unten stehenden Auszüge aus dem Waffengesetz zeigen.

§ 40 Verbotene Waffen (Faustmesser: Stossdolche, Springmesser mit vorderem Auswurf....9
(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz
verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben,
sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.


Das ganze Gesetz ist sehr vielfälltig interpretierbar, so werden z.B. Springmesser verboten, dennoch hat es die Firma Böcker geschafft
ein Springmesser (Speedlook Serie) auf den Markt zu bringen, dass im Sinne des Waffengesetzes "unbedenklich" und somit nicht verboten ist
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Sindolf Horstson
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Hagen NRW
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Re: Waffenschein???
Antwort #7 - 25.10.05 um 20:14:23
 
Hmmm,
natürlich bin ich kein Jäger aber ich denke das Leutz die um die Zeit gelebt haben und die die selbständig umhergezogen sind auch scharfe Messer mit dabei gehabt haben.
@Bernhard
Ich habe einen sehr schlichten aber schönen Dolch mit Klingenlänge von ca.18cm (beide Seiten sind sehr schraf)
der hoffentlich zu der Zeit zwischen 1100und1200 passt.
Eine Scheide muss ich mir aber dafür noch basteln wobei ich bestimmt eure ideen brauche.
Um sowas geht es mir und ob man sowas tragen kann ohne ärger mit z.B. Polizisten zu bekommen.
So, erstmal genug.
Bis denne
Natas
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Waffenschein???
Antwort #8 - 25.10.05 um 20:37:29
 
Die Frage ist nicht, ob Du es tragen darfst, sonder die Frage ist"Wo und zu welcher Gelegenheit?". Auf einem "befriedetem" Gelände, bei einer MA Veranstaltung sehe ich kein Problem. Wenn es ein Jagd- /Bowiemesser wäre würde ich auch im Wald, auf einem Bogenturnier und Bogenschiessplatz keinen Problem sehen.
ABER gehe damit besser nicht beim Aldi mal eben einkaufen!

Du solltest Dir immer überlegen, ob Du das Tragen des Messers sinnvoll rechtfertigen kannst. Die Aussage:"Ich trage einen zweischneidigen Dolch, weil ich mich sonst nicht traue alleine Geld vom Konto zu holen!" ist nicht so gut. Wenn Du dageen sagst, dass Du den Dolche als Requisite trägst und als Darsteller auf den Weg zu einer MA-Veranstaltung bis, dann dürfte das klappen.
Einfache Grundregel, vermeide gegenüber einem Polizisten die Wörter Waffe, schiessen usw.
Wir haben also keine Waffe am Gürtel, sondern eine Requisite und wir gehen auch nicht Bogenschiessen, sondern wir betreiben BogenSPORT Zwinkernd

Gerade in Bezug auf Bogenschiessen gibt es einen sehr guten Artikel eines Juristen in der Zeitschrift "Traditionell Bogenschiessen", indem sehr genau steht, wie man seinen Sport gegenüber eines Polizisten rechtfertigt und mit Joggen auf die gleiche Stuffe stellt. Denn im Grunde genommen sind beides Sportarten die im Freien ausgeübt werden, und es gelten die gleichen gesetzlichen Regeln, "Man darf niemanden belästigen, oder in Gefahr bringen!"
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Olli
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Re: Waffenschein???
Antwort #9 - 26.10.05 um 05:23:08
 
Die Frage ist aber auch: Wozu braucht man einen scharfen Dolch auf einer VA? Zum arbeiten und essen gibt es ja das kleine Essmesser, das als Arbeitsgerät und nicht als Waffe zählt. Also wofür einen scharfen Dolch?
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Sascha
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Re: Waffenschein???
Antwort #10 - 26.10.05 um 08:09:02
 
Eigentlich ist ein Dolch immer zweischneidig, sonst wäre es ein Messer.
Und von der Funktion her ist es eindeutig eine Waffe, vorwiegend zum Stoss gedacht!
( Außerdem denke ich nicht, das Dein Dolch in die Zeit passt)

Es kommt hier nicht auf die Gesetzeslage an.
Denn so wenig wie wir hier eindeutig die Bestimmungen definieren können, kann das der Polizist auf Streife.
Denn der muss Dich einschätzen und wenn der meint Du bist einer der macht Blödsinn damit, ist auch das kleinste Küchenmesser weg.

Es kommt vielmehr auf ein vernünftiges Auftreten an.
Nützlich dabei sind z.B. Sportvereinsauseweise, wie „Polizeisportverein Duisburg Abteilung historisches Fechten“ oder die A-Karte, welche ich mit mir führe.

Gruß

Sascha
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Waffenschein???
Antwort #11 - 26.10.05 um 08:58:39
 
@Sascha: Korrekt!

Ich habe zum Beispiel auch immer meinen Vereinsausweis des Westfälischen Schützenbundes bei mir, wenn ich mit dem Bogen unterwegs bin, damit kann ich auch mein Bowie-Messer erklären, aber man muss dazu sagen, dass mein messer auch sehr gebraucht aussieht, man erkennt also eindeutig, dass ich es als Werkzeug nutze. Auftreten und Erklären bedeuten sehr viel, aber der ausschlaggebene Faktor ist der Mensch gegenüber, und wenn Du da ein Ars... erwischt, dann sind deine Sachen weg, sicher bekommst Du sie wieder, aber erst mal sind die eingezogen, bis der Amtsschimmel die durchgeritten hat.
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Novellietes  Waffenrecht
Antwort #12 - 27.10.05 um 20:19:25
 
Näheres zum novellierten Waffenrecht gibts unter

http://www.tempus-vivit.net/tempus-vivit/bibliothek/waffen/waffenrecht2/index.ph...

Zitat:
die dem § 39 Abs. 6 des Waffengesetzes (WaffG) entsprechende Vorschrift in dem Entwurf zur Neuregelung des Waffengesetzes befindet sich in § 42 Abs. 4 Nr. 1. Danach gilt in dem dort beschriebenen Rahmen das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nicht.

...

Hieb- Und Stoßwaffen sollen auch nach dem Entwurf zur Neuregelung des Waffengesetzes nicht der Erlaubnispflicht unterliegen und können daher wie nach geltendem Recht (§ 27 WaffG) ohne Erlaubnis nach Deutschland verbracht werden.



Grypho
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Re: Waffenschein???
Antwort #13 - 27.10.05 um 23:01:26
 
Das Zitat aus TV muß man ganz vorsichtig betrachten.
Erstmal ist hier von Mitwirkenden die Rede.
Bei welcher Aufführung brauche ich einen scharfen Dolch?
Generell ist es verboten,scharfe Waffen zu Massenveranstaltungen zu bringen.
Wenn man diese auf dem Weg zu einem Spezialmarkt gut verpackt und diese wärend der Veranstaltung für die Öffentlichkeit unerreichbar,hinter einer Absperrung verwahrt sollte das in Ordnung sein.
Sie allerdings im Zuschauergetümmel am Gürtel zu tragen ist alles andere als in Ordnung.
Zur Darstellung gibts Schaukampfwaffen und zum Essen ein Eßmesser.

Ich hab mir mal sagen lassen,auf Waffenbörsen werden auch keine Waffen verkauft,damit nicht tausend Bewaffnete da rum rennen.
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Gelsenkirchen-Buer
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Re: Waffenschein???
Antwort #14 - 27.10.05 um 23:10:22
 
Noch was,wenn du auf einer öffentl.Veranst.eine Scharfe Waffe tragen willst,mußt du dich pers.bei dem dort zuständigen Ordnungsamt um eine Sondergenehmigumg bemühen.

Kannst du dir vorstellen,wieviele dir das erlauben???
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