Die Frage ist nicht, ob Du es tragen darfst, sonder die Frage ist"Wo und zu welcher Gelegenheit?". Auf einem "befriedetem" Gelände, bei einer MA Veranstaltung sehe ich kein Problem. Wenn es ein Jagd- /Bowiemesser wäre würde ich auch im Wald, auf einem Bogenturnier und Bogenschiessplatz keinen Problem sehen.
ABER gehe damit besser nicht beim Aldi mal eben einkaufen!
Du solltest Dir immer überlegen, ob Du das Tragen des Messers sinnvoll rechtfertigen kannst. Die Aussage:"Ich trage einen zweischneidigen Dolch, weil ich mich sonst nicht traue alleine Geld vom Konto zu holen!" ist nicht so gut. Wenn Du dageen sagst, dass Du den Dolche als Requisite trägst und als Darsteller auf den Weg zu einer MA-Veranstaltung bis, dann dürfte das klappen.
Einfache Grundregel, vermeide gegenüber einem Polizisten die Wörter Waffe, schiessen usw.
Wir haben also keine Waffe am Gürtel, sondern eine Requisite und wir gehen auch nicht Bogenschiessen, sondern wir betreiben BogenSPORT
Gerade in Bezug auf Bogenschiessen gibt es einen sehr guten Artikel eines Juristen in der Zeitschrift "Traditionell Bogenschiessen", indem sehr genau steht, wie man seinen Sport gegenüber eines Polizisten rechtfertigt und mit Joggen auf die gleiche Stuffe stellt. Denn im Grunde genommen sind beides Sportarten die im Freien ausgeübt werden, und es gelten die gleichen gesetzlichen Regeln, "Man darf niemanden belästigen, oder in Gefahr bringen!"