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Beitrag begonnen von Natas am 25.10.05 um 13:19:02

Titel: Waffenschein???
Beitrag von Natas am 25.10.05 um 13:19:02
Hallo zusammen,
wollte mal fragen ob jemand vielleicht weiß was das deutsche Recht zum tragen von Schwertern, Dolchen ect. meint.
Klar sind die Schaukampfwaffen nicht scharf jedoch hat bestimmt jeder einen Dolch oder Messer was scharf ist und feststehend, was meiner meinung nach verboten ist(zumindest wenn man es öffentlich trägt was z.B. auf einem markt oder treffen ect. der Fall ist)!?!?!
Weiß jemand da bescheid und sollte man eine Waffenbesitzkarte
haben??? Wenn ja wie bekommt man die???
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Bis denne
Gruß
Natas


Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 25.10.05 um 15:58:21
http://www.furor-normannicus.de/download/diverses/Waffengesetz.pdf

Unsere Waffen sind, mit Ausnahme bestimmter Formen der Armbrust, nicht betroffen.

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von LownWolf am 25.10.05 um 18:06:27
Nach welchem § fallen wir denn raus?

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 25.10.05 um 18:45:44
Armbrüste sind Schußwaffen im Sinne des §1 Abs.2 Nr.1, siehe Anlage I, 1.1.2:

"[Schußwaffen im Sinne des §1 Abs. 2 Nr.1 sind Gegenstände]
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste)"


Alle anderen unserer stumpfen(!) Waffen fallen durch Nichterfüllung der in §1 genannten Aspekte und durch Berufung auf §42 Abs.1 raus.

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Natas am 25.10.05 um 18:50:34
Und was ist mit Jagdmessern ect.???
Gruß Natas

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 25.10.05 um 18:53:46
Ich bin kein Jurist, daher alle Angaben ohne Gewähr.

Wegen den Messern: Bist Du Jäger / in Besitz eines Jagdscheins oder ist das eine freie Waffe? Trägst Du die mit Dir rum?

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 25.10.05 um 19:04:32
Jagdmesser sind ab 18 frei verkäuflich und sind nicht als Waffe in sinne des Waffengesetzes anzusehen.
Jagdmesser sind Gebrauchsmesser die "offen" (also nicht verdeckt, wie Butterfly, Stillet usw) getragen werden.
Wenn man also ein Jagdmesser aus einem ersichtlichen Grund (zum Gebrauch im Sport/Jagd) mit sich führt, ist das erlaubt.

Solche Ausnahmen gibt es sehr viel, wie die unten stehenden Auszüge aus dem Waffengesetz zeigen.

§ 40 Verbotene Waffen (Faustmesser: Stossdolche, Springmesser mit vorderem Auswurf....9
(3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz
verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben,
sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.


Das ganze Gesetz ist sehr vielfälltig interpretierbar, so werden z.B. Springmesser verboten, dennoch hat es die Firma Böcker geschafft
ein Springmesser (Speedlook Serie) auf den Markt zu bringen, dass im Sinne des Waffengesetzes "unbedenklich" und somit nicht verboten ist

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Natas am 25.10.05 um 20:14:23
Hmmm,
natürlich bin ich kein Jäger aber ich denke das Leutz die um die Zeit gelebt haben und die die selbständig umhergezogen sind auch scharfe Messer mit dabei gehabt haben.
@Bernhard
Ich habe einen sehr schlichten aber schönen Dolch mit Klingenlänge von ca.18cm (beide Seiten sind sehr schraf)
der hoffentlich zu der Zeit zwischen 1100und1200 passt.
Eine Scheide muss ich mir aber dafür noch basteln wobei ich bestimmt eure ideen brauche.
Um sowas geht es mir und ob man sowas tragen kann ohne ärger mit z.B. Polizisten zu bekommen.
So, erstmal genug.
Bis denne
Natas

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 25.10.05 um 20:37:29
Die Frage ist nicht, ob Du es tragen darfst, sonder die Frage ist"Wo und zu welcher Gelegenheit?". Auf einem "befriedetem" Gelände, bei einer MA Veranstaltung sehe ich kein Problem. Wenn es ein Jagd- /Bowiemesser wäre würde ich auch im Wald, auf einem Bogenturnier und Bogenschiessplatz keinen Problem sehen.
ABER gehe damit besser nicht beim Aldi mal eben einkaufen!

Du solltest Dir immer überlegen, ob Du das Tragen des Messers sinnvoll rechtfertigen kannst. Die Aussage:"Ich trage einen zweischneidigen Dolch, weil ich mich sonst nicht traue alleine Geld vom Konto zu holen!" ist nicht so gut. Wenn Du dageen sagst, dass Du den Dolche als Requisite trägst und als Darsteller auf den Weg zu einer MA-Veranstaltung bis, dann dürfte das klappen.
Einfache Grundregel, vermeide gegenüber einem Polizisten die Wörter Waffe, schiessen usw.
Wir haben also keine Waffe am Gürtel, sondern eine Requisite und wir gehen auch nicht Bogenschiessen, sondern wir betreiben BogenSPORT ;)

Gerade in Bezug auf Bogenschiessen gibt es einen sehr guten Artikel eines Juristen in der Zeitschrift "Traditionell Bogenschiessen", indem sehr genau steht, wie man seinen Sport gegenüber eines Polizisten rechtfertigt und mit Joggen auf die gleiche Stuffe stellt. Denn im Grunde genommen sind beides Sportarten die im Freien ausgeübt werden, und es gelten die gleichen gesetzlichen Regeln, "Man darf niemanden belästigen, oder in Gefahr bringen!"

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Olli am 26.10.05 um 05:23:08
Die Frage ist aber auch: Wozu braucht man einen scharfen Dolch auf einer VA? Zum arbeiten und essen gibt es ja das kleine Essmesser, das als Arbeitsgerät und nicht als Waffe zählt. Also wofür einen scharfen Dolch?

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Sascha am 26.10.05 um 08:09:02
Eigentlich ist ein Dolch immer zweischneidig, sonst wäre es ein Messer.
Und von der Funktion her ist es eindeutig eine Waffe, vorwiegend zum Stoss gedacht!
( Außerdem denke ich nicht, das Dein Dolch in die Zeit passt)

Es kommt hier nicht auf die Gesetzeslage an.
Denn so wenig wie wir hier eindeutig die Bestimmungen definieren können, kann das der Polizist auf Streife.
Denn der muss Dich einschätzen und wenn der meint Du bist einer der macht Blödsinn damit, ist auch das kleinste Küchenmesser weg.

Es kommt vielmehr auf ein vernünftiges Auftreten an.
Nützlich dabei sind z.B. Sportvereinsauseweise, wie „Polizeisportverein Duisburg Abteilung historisches Fechten“ oder die A-Karte, welche ich mit mir führe.

Gruß

Sascha

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 26.10.05 um 08:58:39
@Sascha: Korrekt!

Ich habe zum Beispiel auch immer meinen Vereinsausweis des Westfälischen Schützenbundes bei mir, wenn ich mit dem Bogen unterwegs bin, damit kann ich auch mein Bowie-Messer erklären, aber man muss dazu sagen, dass mein messer auch sehr gebraucht aussieht, man erkennt also eindeutig, dass ich es als Werkzeug nutze. Auftreten und Erklären bedeuten sehr viel, aber der ausschlaggebene Faktor ist der Mensch gegenüber, und wenn Du da ein Ars... erwischt, dann sind deine Sachen weg, sicher bekommst Du sie wieder, aber erst mal sind die eingezogen, bis der Amtsschimmel die durchgeritten hat.

Titel: Novellietes  Waffenrecht
Beitrag von Grypho am 27.10.05 um 20:19:25
Näheres zum novellierten Waffenrecht gibts unter

http://www.tempus-vivit.net/tempus-vivit/bibliothek/waffen/waffenrecht2/index.php


Zitat:
die dem § 39 Abs. 6 des Waffengesetzes (WaffG) entsprechende Vorschrift in dem Entwurf zur Neuregelung des Waffengesetzes befindet sich in § 42 Abs. 4 Nr. 1. Danach gilt in dem dort beschriebenen Rahmen das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nicht.

...

Hieb- Und Stoßwaffen sollen auch nach dem Entwurf zur Neuregelung des Waffengesetzes nicht der Erlaubnispflicht unterliegen und können daher wie nach geltendem Recht (§ 27 WaffG) ohne Erlaubnis nach Deutschland verbracht werden.



Grypho

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Michaelis,Kurier der Königin am 27.10.05 um 23:01:26
Das Zitat aus TV muß man ganz vorsichtig betrachten.
Erstmal ist hier von Mitwirkenden die Rede.
Bei welcher Aufführung brauche ich einen scharfen Dolch?
Generell ist es verboten,scharfe Waffen zu Massenveranstaltungen zu bringen.
Wenn man diese auf dem Weg zu einem Spezialmarkt gut verpackt und diese wärend der Veranstaltung für die Öffentlichkeit unerreichbar,hinter einer Absperrung verwahrt sollte das in Ordnung sein.
Sie allerdings im Zuschauergetümmel am Gürtel zu tragen ist alles andere als in Ordnung.
Zur Darstellung gibts Schaukampfwaffen und zum Essen ein Eßmesser.

Ich hab mir mal sagen lassen,auf Waffenbörsen werden auch keine Waffen verkauft,damit nicht tausend Bewaffnete da rum rennen.

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Michaelis,Kurier der Königin am 27.10.05 um 23:10:22
Noch was,wenn du auf einer öffentl.Veranst.eine Scharfe Waffe tragen willst,mußt du dich pers.bei dem dort zuständigen Ordnungsamt um eine Sondergenehmigumg bemühen.

Kannst du dir vorstellen,wieviele dir das erlauben???

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Werner_von_Volpe am 27.10.05 um 23:16:00
Völlig korrekt Michaelis, so sehe ich das auch.

Außer bei den Waffenbörsen ist das anders. Seit dem unschönem Amotlauf durch die Person des Robert Steinhäusers vor ca. 4 Jahren? - verfahren die meisten Waffenbörse so, indem sie eine Halle haben in der man nur Zutritt mit einer Waffenbesitzkarte oder Waffenschein hat. In den anderen Hallen wird der übliche  freie Militariakrempel verkauft. Finde ich persönlich recht gut so. - Aber auch schwachsinnig in dem Sinne das die Börsen nichts mit oben genannten Ereignissen zu tun haben - ihr Verhalten
ist eben nur eine Anstandssache gegenüber den Opfern und Beschwichtigung gegenüber den Parzifisten. Naja - bringen tu es leider auch nichts.

Aber da fällt mich doch gleich noch was ein - habe mal gehört/gelesen, dass allg. Dolche mit einer zweischneidigen Klinge die eine bestimmte Länge überschreiten in Deutschland verboten sind. Weiß wer wo die Grenze liegt? Oder kann ich nun mein Schwert schleifen und sagen es ist ein großer Dolch? *FG* - Spass ;)


Gruß
Volpe

 

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von LownWolf am 27.10.05 um 23:29:09
Also ich finde auch das scharfe Waffen nichts in der Öffendlichkeit zu suchen haben. Aber was ist wenn ich zu Hause, aus welchen gründen auch immer, einen scharfen Dolch ocer ein scharfes Schwert haben will. Nun ist es ja nicht so das die Polizei von Haus zu Haus geht und nach über großem Kochgeschier sucht aber wie ist die Lage da Rechtlich. Muß ich diese Waffen In einem Waffenschrank lagern? Muß ich eine Waffenbesitzkarte haben oder wie läuft das? Nun ist klar das man das nicht offen und für Kinder zuganglich liegen lässt. Auch weiß ich nicht ganz wo zu man ein scharfes Schwert gebrauchen kann, aber vom Grundprinziep würd mich das schon interessieren.

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 28.10.05 um 07:57:26
Nemen wir mal dafür das Beispiel der Gas/Signalpistole, nach dem Waffengesetz "verboten", heist, Du darfst sie zu hause haben, aber sie darf Deine vier Wände nicht verlassen.
"Schlimmstenfalls" gilt das für ein scharfes Schwert auch.

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Michaelis,Kurier der Königin am 28.10.05 um 10:02:43
Jeder volljährige darf Scharfe zweischneidige Klingen,gleich welcher Länge besitzen und Umgang damit haben.
Wenn du einen vernünftigen Grund benennen kannst,darfst du das  Ding auch auf der Straße mit dir rumschleppen.

Kennst du einen?

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Natas am 28.10.05 um 10:29:47
Also, ;D
wollte eigendlich nicht das hier eine solch scharfe Diskussion geführt wird, aber gut.
Meine Frage kam aus dem Grund, das ich einen sehr schönen schlichten Dolch habe den ich gegebenfalls auch gerne mal tragen würde (das ist keine Megateil mit 30cm. langer Klinge).
Habe mich aber auch schon wieder belehren lassen das man zu solch einer Zeit Dolche weniger getragen hat (außer man war ein Mörder ;D). Ich werde morgen den Dolch sowie ein weiteres Messer mal mitbringen und man kann dann vielleicht besser beurteilen ob es tragbar ist oder nicht.
Zu dem Spruch warum überhaupt einen Dolch tragen muss ich sagen. Wozu ein Schwert tragen. Es ist denke (dachte) ich ein Prestige-Waffe die man immer noch zu seinen normalen Waffen trug und so ganz davon überzeugt das dies nicht so war bin ich immer noch nicht. Es werden unzählige sehr aufwendigere Waffen, Rüstungsteile ect. getragen also warum nicht einen Dolch der auch vielseitig einsetzbar war???

So, zum schluss nochmal vielen Dank an die rege interesse zu dem Thema und ich hoffe das ich morgen mit einigen nochmal darüber reden kann.
Bis denne
Natas

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Sascha am 28.10.05 um 11:16:55
Natas welcher Mörder ist so doof mit seiner Mordwaffe rum zu laufen?
Dolch = Mörder ist wohl ein reiner LARP-Gedanke.
Wie gesagt es gab selten Dolche und wenn sind diese so speziell von der Form her, das es ein Wunder wäre, wenn du so einen gekauft hast.
Zur Repräsentation her klar, Adlige unbd  Ritter haben das gemacht. Vorwiegend wurde dabei das Schwert in der Hand gehalten und war nicht gegürtet, wer ein wenig vornhemer war hat einen Bediensteten das Ding vorneweg tragen lassen.
Der Freie hatte anstatt Dolch, ein Messer oder später eine Bauernwehr.
Ist halt die Sache ob Du ein adligen machen willst oder eher einfacher (Kriegs )knecht.
Das Thema ist halt seeehr komplex und zum einfachen Dengeln ist es auch nicht notwendig darauf näher einzugehen, wenn Du aber eine Darstellung anstrebst...

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Michaelis,Kurier der Königin am 28.10.05 um 14:13:25
Ich auch nochmal
Ich habe nichts gegen das tragen von Dolchen,hab selbst einen Schaukampftauglichen.
Ich habe etwas gegen das Tragen von scharfen Dolchen in der Tourimenge oder bei Fechtvorführungen.
Da gehören sie einfach nicht hin.
Die Schwerter die wir tragen sind ja auch nicht scharf.

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von William de Granville am 28.10.05 um 15:42:56
Bei fechtvorführungen, zumindest bei vernünftigen, ist das tragen scharfer waffen nicht erlaubt und führt in 100% aller Fälle zum Ausschluss aus dem Kampf.


Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Olli am 29.10.05 um 13:33:06
.... wo sich dann auch wieder die Frage stellt:
Wofür braucht man in unserem Hobby scharfe Waffen?  ???

Titel: Re: Waffenschein???
Beitrag von Sascha am 29.10.05 um 19:45:44
Ich werde auf Dauer auch scharfe Waffen haben, teilweise habe ich schon scharfe Wurfspeere und Lanzen.
Weil ich damit z.B. Demonstrationen und Vorführungen mache und noch mehr machen möchte.
Ich habe auch schon Schnitttests mit Schwertern gesehen und muß sagen, seit dem habe ich wesentlich mehr Respekt vor den Dingern. Einer der eine vernünftige Vorführung gesehen hat, wird z.B. nicht mehr von Tipitapi-Treffern beim Freikampf reden wollen...
Die scharfen Sachen gebe ich aber nicht an Touris raus und sind auch immer aus deren Reichweite.
Ich halte  diesen vom Freikämpfen fern (von wegen vergreifen) und laufe nicht mit denen auf Veranstaltungen mehr als notwendig durch die Gegend.

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