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Fragen rumt um Armbrust bauen (Gelesen: 22884 mal)
marcobachmann
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Fragen rumt um Armbrust bauen
26.06.07 um 19:47:14
 
ich habe eine armbrust gebaut. Der bogen habe ich mit einem steifen holz gemacht und ein elastisches seil. mir ist das so zu schwach ich dachte der bogen könte ich aus federstahl machen aber fon wo neme ich den federstahl hat jemand eine jde wie ich das besser machen kann?

ich danke zum foraus für eure antworten

mit liben grüssen marco
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Ares Hjaldar de Borg
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #1 - 26.06.07 um 19:56:57
 
Hallo erstmal, und willkommen im Forum. Bitte bemühe Dich um eine bessere Rechtschreibung, Dein Beitrag ist enorm schwer zu lesen.

Jetzt zum Thema: Hast Du ein Bild von dem Gerät? Dann kann man besser helfen. Federstahl kann man z.B. beim Schrottplatz Deines Vertrauens bekommen.
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William de Granville
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #2 - 27.06.07 um 04:56:40
 
Hallo,

erstmal gratu zur fertigen Armbrust.

Nun zur anderen Seite der Medallie:

erstens du solltest dir Gedanken über eine Waffenbesitzkarte machen, da Armbrüste neuerdings unter das Waffengesetz fallen. Eine Motgliedschaft in einem Schützenverein wird dies wesentlich verinfachen. Ansonsten besitzt du eine solche Waffe illegal !

zweitens bei Armbrust ist der Bogen imm stärker zu wählen als bei einem Bogen selber. Die Reibungsverluste sorgen erhebliche Zugkrafteinbußen. Daumenregel lbs Armbrust x3-5 entspricht der Wurfleistung eines Bogens, wobei du nicht die Reichweite eines Bogens erreichen wirst. Auch der Durchschlag wird sich eher auf kurze Distanzen als sehr gut erweisen.

So zum Thema neuer Wurfarm/Bogen. Man kann sich zum beispiel mit Blattfedern aus Autos/Van behelfen. ABER VORSICHT !!!!!!!! wenn dann entspannte Federpakete kaufen. Sollte das Federpaket noch unter Spannung stehen, kann eine Unfachgemäße entspannung TÖTLICH enden !!!

Ansonsten gebe ich Ares recht, die Blattfeder geben gut Bögen für Armbrüste ab, die Zugkraft ist aber gewaltig. Von daher zwei Mglichkeiten:

- Runterschleifen mit einer Flex ( dauert und wird sehr Anstrengend !! )

- Verwenden einer Winde zum Spannen ( die Konstruktion einer Windenarmbrust ist ungleich schwerer )

In jeden Fall brauchst du eine gute und Starke Sehne für den Bogen. Aus sicherheitsgründen, da du nicht weisst wieviel lbs die Armbrust haben wird würde ich mit 150 oder mehr Strängen anfangen. Neue Sehnen mit weniger Strings wenn man die Zugkraft kennt kann man immer bauen.

Ich rate generell zur Vorsicht eine Armbrust mit einer Blattfeder als Bogen kann enorme Kräfte Speichern, die wenn die Konstruktion nicht entsprechend ist auch mal unkontrolliert losgehen können !!

Hoffe das hilt dir erstmal weiter. Viel vorsicht beim bauen.

MfG Claas

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Sascha
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #3 - 27.06.07 um 07:35:50
 
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marcobachmann
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #4 - 27.06.07 um 10:08:29
 
hallo
ich brobiere feler zu vermeiden aber ich habe brobleme mit der rechtschreibung. danke das ihr mir so fiele ratschlege gegeben habt. ich habe noch kein foto werde aber eins machen und hinein stellen.
ich mochte die armbrust von hand spanen könen get das auch mit federstahl?

danke nochmal für die antworten.
gruss marcobachmann
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ingo
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #5 - 27.06.07 um 10:45:37
 
Hallo, so ganz ohne Einsatz der Füße wird es dabei nicht gehen, entweder die Armbrust hat einen Fußbügel, in den Du mit einem Fuß zum Spannen steigen kannst, oder Du stellst Dich mit bei den Füßen links und rechts neben die Säule auf die Innenseite des Federstahlbogens und ziehst das Sehnenpaket körpernah auf die Nuss - dass bei dieser Konstruktion eine besondere Wickeltechnik zur sicheren Befestigung des Bogens an der Säule erforderlich ist sollte Dir aber schon klar sein?! Ebenso ist dafür eine besondere Sehne erforderlich.
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Gruß, Ingo
 
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William de Granville
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #6 - 27.06.07 um 12:38:51
 
Hiho,

Spannen von hand hängt von 2 faktoren ab:

- Zugstärke des Bogens
- deine Körperkraft

Wenn du über eine Flex verfügst kannst du die Zugstärke reduzieren in dem du auf dem gesamten Wurfarm Material entfernst. Zuviel Material entfernen kann zu einem Brechen des Bogens führen. Von daher sehr bedacht arbeiten.

Neben der erwähnten Steigbügel und Windenmethode gibts noch eine Gürtel Methode. Dabei trägt man einen Gürtel der auch Riemen über der Schulter hat ( wie Hosenträger ) An dem Gürtel ist dann ein Haken mit zwei fingern in den die Sehen eingehackt wird. Dann den Fuß in den Bügel und Runtertreten, Sehne in die Nuss einhängen, fertig.

Einen Fussbügel oder Winde wirst du in jedem Falle brauchen!.

MfG

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marcobachmann
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #7 - 27.06.07 um 12:57:42
 
hallo aber ich könte auch einen normalen pfeilenbogen machen und an der armbrust berestigen? dan könte ich sie fon hand spanen.
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William de Granville
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #8 - 27.06.07 um 13:03:45
 
Wenn du meinst du kannst einen "Langbogen" vor deine Armbrust spannen dann geht das. Du wirst aber nur einen geringen Teil der Wurfleistung des Bogen haben ( geringer Auszug halt ). Dennoch musst du die Armbrust irgendwie fixieren zum spannen, sonst drückst du dir beim spannen das hintere Ende in die Magengegend, was unangenehm sein kann.

MfG
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marcobachmann
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bösingen
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #9 - 27.06.07 um 13:53:25
 
ja da muss ich mir noch was uberlegen wie ich das machen könte das ist wirklich nicht angenem. ich hofe ich bekome die armbrust irgend wan fertig. wie ist das mit disem gesetz in der schweiz?


achtet bitte nicht auf meine rechtschreibe feler danke
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William de Granville
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #10 - 28.06.07 um 05:54:17
 
Bis wohl aus dem Französisch sprechenden Teil der Schweiz ?

Dann würdest du dich sicher königlich über unsere Versuche Französisch zu schreiben amüsieren Smiley

Keine Sorge es gibt hier mehrere nicht deutsch sprechende Forumsleser, von daher sind wir da sehr flexibel.

Waffenrecht in der Schweiz werde ich nachschauen, da die aber recht umgämglich im Thema Schusswaffen jeglicher Art sind, sollten dort keine derartigen Probleme auftauchen wie es nach deutschem Waffenrecht gibt.

Ich recherchiere dann mal und melde mich dann wieder.

MfG
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #11 - 28.06.07 um 05:58:26
 
Tja manchmal bin ich selbst überrascht wie schnell das Orakel informationen liefert :

Aus einem Schweizer Forum http://www.lalegion.ch/forum/viewtopic.php?p=27230&sid=a0bb7fccbfb3e314330cf291a...

Erstaunliches zur Armbrust!

In der jüngsten Vergangenheit wurden wir häufiger mit Anfragen bezüglich der Stellung der Armbrust im neuen Waffengesetz (WaffG) konfrontiert. Hierbei war insbesondere die Nutzung der Armbrust für das Training von Jugendlichen unter 12 Jahren Thema. Einige Polizeibehörden hatten das neue Gesetz vorschnell interpretiert und den Vereinen mitgeteilt, dass ein Schießen mit der Armbrust von Jugendlichen unter 12 Jahren nicht mehr möglich sei; da hierzu eine Ausnahmegenehmigung vorgeschrieben ist.

Dass dem nicht so ist wird bei ausführlicher Lektüre des WaffG als auch der dazugehörigen Anlagen klar. DSB Vizepräsident und Waffenrechtsexperte Jürgen Kohlheim hat zu diesem Thema in einem Aufsatz in der Deutschen Schützenzeitung Stellung bezogen (DSZ 05/2006 S. 16f).

Wer den Begriff der Armbrust im WaffG sucht, wird zunächst nicht fündig werden. In § 1 Abs. 2 des WaffG ist von Schusswaffen oder ihnen gleichgestellten Gegenständen die Rede. Für die genauere Definition des Begriffes der Waffe wird auf die Anlage 1 des Gesetzes verwiesen. Hier findet man nun in Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 die Armbrust explizit aufgeführt als Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand. Durch diese Aufnahme finden nunmehr alle Reglungen des WaffG auch auf die Armbrust Anwendung; mit Ausnahme derjenigen Regelungen, welche explizit ausgeschlossen sind.

Welche Regelungen sind nun zu beachten und wie sind diese Regelungen zu interpretieren? Nach § 2 WaffG bedarf der Umgang mit einer Waffe oder Munition die in Anlage 2 des WaffG genannt sind, der Erlaubnis. Sieht man nun in Abschnitt 2 der Anlage 2 zum WaffG (Waffenliste) heißt es dort recht kompliziert, dass der Umgang, ausgenommen das Überlassen mit Waffen i. S. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition der Erlaubnis bedarf, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. Die Leser dieser Zeilen werden natürlich sofort von der Lesbarkeit und Einfachheit des neuen Gesetzes begeistert sein.

Nun aber zurück zum Ernst der Sache: Was bedeutet dies für die Armbrust? Da sie einen nach § 1 WaffG Schusswaffen gleichgestellten Gegenstand darstellt bedarf der Umgang mit ihr grundsätzlich eine Erlaubnis, wenn nicht in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 etwas anderes angeführt wird.

Jürgen Kohlheim geht in seinem Aufsatz zunächst auf den Begriff des Umganges mit einer Waffe ein. Nach § 1 Abs. 3 WaffG hat Umgang mit einer Waffe wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instandsetzt oder damit Handel treibt. In Verbindung mit den Definitionen des Abschnittes 2 der Anlage 1 zum WaffG macht er darauf aufmerksam, dass der entscheidende Begriff für den Erwerb und Besitz einer Waffe die Ausübung der tatsächlichen Gewalt ist. Kohlheim weist darauf hin, dass der BGH für das Waffenrecht ausgeführt hat, dass für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt die tatsächliche Möglichkeit bestehen muss, über den Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen. Die Rechtsprechung und weiterführende Literatur führen dazu aus, dass das Bestehen einer jederzeit zu realisierenden tatsächlichen Herrschaftsmöglichkeit über die Waffe bestehen muss.

Sieht man sich nun die Ausnahmen für die Erlaubnispflicht nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der Anlage 2 zum WaffG an, kann man schlussfolgern, dass der Umgang mit der Armbrust in den wichtigen Fällen des Erwerbes, Besitzes, Überlassens, Führens und Mitnehmens erlaubnisfrei ist. Da aber die Armbrust ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand ist, gilt dies nur für Erwachsene ab 18 Jahren (§ 2 Abs. 1 WaffG).

Jugendliche und die Armbrust

Wie man den Ausführungen von Jürgen Kohlheim entnehmen kann, kann man nur dann die tatsächliche Gewalt über eine Armbrust erlangen, wenn man über sie auch nach eigenem Willen verfügen könnte. Dies bedeutet, erhält ein Jugendlicher unter 18 Jahren eine Armbrust zum eigenwilligen Gebrauch ohne Aufsicht, liegt ein deutlicher Verstoß gegen das neue Waffengesetz vor. Ist hingegen die Situation eines ordentliches Trainings unter der Aufsicht einer mindestens 18-jährigen Person gegeben und bestimmt diese Person was und wie mit der Armbrust in der Hand der Jugendlichen geschieht, ist sie also nicht nur Aufsicht sondern auch Trainer, so besitzt der Jugendliche nicht die tatsächliche Gewalt über die Armbrust, sondern ist den Weisungen der Aufsichtsperson unterworfen.

Zwar lässt sich zu diesem Zeitpunkt feststellen, dass Jugendliche keine tatsächliche Gewalt über die Armbrust ausüben. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Jugendlichen überhaupt mit der Armbrust schießen dürfen.


Je nach Alter wirst du evtl. Probleme mit dem Waffengesetz bekommen. Artikel ist von 2005 also kann sich daran evtentuell noch etwasgeändert haben. Aber auf die schnelle schon mal eine recht ausführliche Antwort.

MfG
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #12 - 28.06.07 um 10:16:46
 
danke fur die antworten
das heist also ich darf keine armbrust benutzen wen kein foljeriger dabei ist?
da mus ich kein wafenschein machen lassen (wen das überhaubt geht)?
dan kan ich so viele armbrüste haben wie ich will?



ich brobiere feler zu frmeiden aber ich habe schwirichkeiten dabei!
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Ares Hjaldar de Borg
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Wulfen
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #13 - 12.07.07 um 18:44:40
 
Am besten setzt Du Dich nochmal mit einem lokalen Polizisten oder Rechtsanwalt zusammen, die können Dir bestimmt mehr zu den Bestimmungen in deiner Heimat sagen. Smiley
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Andvari Ottmarson
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Re: Fragen rumt um Armbrust bauen
Antwort #14 - 09.11.07 um 18:36:27
 
Hallo zusammen.
Jetzt nicht hauen, aber ich hab mir fürs Larp ne Armbrust gekauft. An diesem Dingen ist eine Sehen hm ,könnte Hanf sein. Wenn die nass wird ist Schicht mit schiessen. Darf man die mit Sehenwachs bearbeiten??

MfG
Volker
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(Volker Kurtz)&&&&Der Gott der Eisen wachsen liess, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spiess, dem Mann in seine Rechte.
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