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Die Schlachtregeln
Die Regeln gelten für die Feldschlacht. Für den Zweikampf können die Kämpfenden Ausnahmen ausmachen. Die Regeln sollen halt verhindern, daß sich unbekannte Kämpfer gegenseitig verletzen. Wenn man jahrelang mit einem Partner gekämpft hat, weiß jeder wie der andere kämpft und nimmt somit dem Ganzen die Gefährlichkeit. Nähere Informationen zu der Sicherheit finden sie bei der Erläuterung der A-Karte.
Primärregeln Waffe
- Die Waffe muß für die jeweilige Person führbar und beherrschbar sein.
- Schlagkante von min. 2 mm bei jeglicher Waffe
- Keine Waffe mit extremer Spitze.
- Keine Ketten-, Lang-, Wuchtwaffen oder Peitschen (Spieße, Saufedern,
Morgensterne, Streitkolben, Dreschflegel, Hämmer, Rabenschnäbel, etc.).
- Keine Leichtmetall-, Deko- oder LARP-Waffen (z.B. Schwerter aus
Aluminium, Spritzguß, Carbon, etc.).
- Keine Schuß-, Wurf- oder Schleuderwaffen (Ausnahme: Pfeile mit flacher
Schaumpolsterspitze, mit einem Durchmesser von min. 50 mm und einem Gummiinnenkern und
einer max. Auszugslänge von 26 Zoll, Bögen mit einer max. Zugkraft von 50 lps. oder
vergleichbaren Armbrüsten. Katapultkugeln aus Stroh, Schaumstoff oder Korbgeflecht oder
Wasserbomben mit jeweils einem max. Eigengewicht von 800 g . ).
Primärregeln Rüstung & Ausstattung
- Handschuhpflicht - Handschuhe müssen gepolstert sein.
- Kopfbedeckungspflicht (mindestens gepolsterte Kettenhaube oder eisenverstärkter
Lederhelm).
- Rüstungsschutz (zumindest sollte ein wattierter Waffenrock oder eine Lederrüstung
getragen werden). Kämpfer ohne Körperschutz (z.B. Bogenschützen) sind nach einem
Treffer tot.
- Keine Schilde und Rüstungen mit Dornen und scharfen Kanten. Defekte Waffen oder
Rüstungsteile dürfen am weiteren Schlachtgeschehen nicht mehr teilnehmen.
- Während einer Schlacht dürfen nur erlaubte Waffen am Frau/Mann getragen werden, auch
das Eßmesser ist abzulegen.
Primärregeln Kampf
- Keine Stiche (jegliche Art von Stichen ist in einer freien
Schlacht verboten).
- Keine Schläge auf Kopf, Hals, Gelenke, etc. - Haupttrefferzone ist der Ober- und
Unterkörper, mit Ausnahme der Genitalien, Knie und Schienenbeine, von gezielten Attacken
auf die Hände ist ebenso abzusehen. Schläge nicht mit voller Wucht durchziehen.
Trefferpunkte werden nach Art des Rüstungsschutzes verteilt (drei bis fünf
Trefferpunkte).
Sekundärregeln
- Allgemeines Alkohol- und Drogenverbot für die Teilnehmer vor der
Schlacht. Auf ein Alkoholverbot für Teilnehmer muß der Veranstalter auf jedem Markt
hinweisen.
- Es muß vor jeder Schlacht eine Waffenkontrolle durchgeführt werden.
- Es sollten nicht mehr als drei Schlachtdurchgänge geschlagen werden.
- Der Veranstalter muß einen angemessenen Platz für die Schlacht zur Verfügung stellen.
- Feldmeister (Kampfrichter) müssen sowohl gerüstet und bewaffnet, als auch gesondert
gekennzeichnet und dadurch als Feldmeister für jeden Teilnehmer erkennbar sein. Als
Feldmeister kommen nur erfahrene Kämpfer in Frage.
- Es muß ein ausgebildeter Rettungssanitäter vor Ort sein, ebenfalls die mögliche
Zufahrt für ein RTW (Rettungsfahrzeug) gewährleistet sein.
- Die Begrenzung des Kampfplatzes muß angemessen sein und Kindern das Betreten
erschweren.
©Tim Schneider 1999
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