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HexenverfolgungenEin Phänomen des Mittelalters?![]() Hexenverbrennung (Holzschnitt aus dem Harz, 1555).
"Hartnäckig hält sich auch die weitverbreitete Vorstellung, es handle sich beim ‚Hexenwahn‘ um eine Episode aus dem
‚finsteren Mittelalter‘. Dass die Hexenverfolgungen jedoch in erster Linie eine Erscheinung der Frühen Neuzeit sind, dass ihr Höhepunkt insbesondere in den Jahrzehnten
zwischen 1560 und 1680 lag, wird von einer breiteren Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen."
Antike Vorstellung von Magie![]() Kaiser Justinian (reg. 527 - 565), Mosaik in der Basilika San Revale, Ravenna (6.Jhdt.)
Diese Auffassung von Magie läßt sich vom römischen Zwölftafelgesetz (ca. 450 v. Chr.) bis zur spätantiken kaiserlichen Gesetzgebung erfassen. Der römische Kaiser Konstantin der Große (272 bis 285 -337 n. Chr.) sowie Constantius II. (317-361 n. Chr.) weiteten unter dem wachsenden Einfluß christlicher Wertungen die Strafbarkeit schließlich auch auf die vormals gestattete Wahrsagerei aus. Kaiser Justinian sammelte die Erlasse und faßte sie in rechtlichen Bestimmungen zusammen. Die christlich-antike Auffassung von Magie![]() Augustinus, Darstellung in der Lateranbasilika, Rom (6.Jhdt.)
Aus der Argumentation des Augustinus geht demnach hervor, daß jede Art von Zauberei gefährlich sei, da sie das Erscheinen des Teufels heraufbeschwöre. Gleichzeitig wird jedoch der Magie selbst keine eigene Wirksamkeit zugesprochen. Vorstellungen von Magie im MittelalterVolksglaube
Und dennoch führten solch magische Handlungen keineswegs zu einer Anklage vor Gericht. Die katholische Kirche war vielmehr bemüht, in diesem Kampf zwischen schlechtem und gutem Zauber einzugreifen und ihn auf ihre Weise umzudeuten. Man versuchte die Stärke des christlichen Glaubens unter Beweis zu stellen und selbst schützende Rituale zu akkumulieren. Bis heute haben sich einige dieser christlich-magischen Bräuche erhalten, seien es die Wetterglocken als Schutz vor Hagel und Unwetter, das Tragen geweihter Gegenstände am Körper oder Benediktionen für Haus und Stall, Feld und Vieh. Prozessionen und Umzüge entstammen ebenfalls diesem Versuch der lateinischen Kirche, die Wirkmächtigkeit des christlichen Glaubens und der eigenen Institution gegen Schadenszauber und Magie zu demonstrieren. Erst mit Erstarken der Aufklärung wurden schließlich viele Traditionen kirchlicher Magie zusammen mit den Hexenprozessen verboten. Bemerkenswert erscheint auch, daß in Früh- und Hochmittelalter der Vorwurf, einen Schadenszauber bewirkt zu haben, offenbar nicht zwingend zu einer Anklage, geschweige denn zu einem Prozeß geführt hat. Wichtig schien den Geschädigten die Aufhebung der Verwünschung und eine Wiedergutmachung des Schadens. Auch für diese Ersuchen scheint es rituell-magische Formen gegeben zu haben, die offenbar häufig zur Rücknahme des vermuteten Zaubers durch den Beschuldigten führten. Schematische Selbstregulationsvorgänge dieser Art erübrigten offenbar in der Regel das Eingreifen der Obrigkeit. In Protokollen derartiger Vergleiche finden sich außerdem Hinweise darauf, daß ein inoffizielles Vorgehen die Regel war. Es läßt sich in einigen Passagen nachvollziehen, daß die beschuldigte Person in manchen Fällen bereits seit Jahrzehnten im Verdacht stand, zu zaubern, oder daß die Familie des Beschuldigten schon seit Generationen für ihre Zaubertätigkeit bekannt sei. Dennoch lassen sich sogar in diesen Fällen keine Hinweise auf eine gezielte Strafverfolgung der Beschuldigten erkennen. Theologische Auslegung
Prinzipiell erkannte also auch die Kirche die Existenz von Zauberei an. Spätantike Aberglaubenskataloge waren verbreitet und der Canon Episcopi, welcher dem Chronisten Regino von Prüm (ca. 840-915) zugeschrieben wird, beinhaltet bereits "Mahnungen an die Bischöfe, gegen die Zauberer in ihren Diözesen vorzugehen". In welchem Rahmen - über Bußübungen hinaus - sich ein solches Vorgehen abgespielt haben soll, ist jedoch schwer vorstellbar, da kein offizieller Apparat zur Regulierung von Zauberern und Magie zur Verfügung stand. Erst als im 12. Jahrhundert die als Häretiker angesehenen Katharer und die apostolische Bewegung der Waldenser in Erscheinung traten, entwickelte die Kirche Strukturen, die eine organisierte Verfolgung von Ketzern und Häretikern ermöglichte. Die meist aus dem Dominikanerorden frequentierten Theologen ermittelten als Inquisitoren gegen Glaubensabtrünnige. Der Einsatz der Folter wurde schließlich 1215 auf dem IV. Laterankonzil gebilligt und ausschließlich für das Inquisitionsverfahren genehmigt. Die explizit auf die Verfolgung von Ketzern und Häretikern ausgerichtete Inquisition sollte den Verschwörern gegen die Kirche auf die Spur kommen. Man warf den Angeklagten rituelle Teufelsanbetung und Irrlehren vor, nicht aber Schadenszauber. ![]() Ketzer, Zauberin und Giftmischerin (Sachsenspiegel, f.29v): "Ist ein Christ oder eine Christin ungläubig und beschäftigt sich mit Zauberei oder mit Giftmischerei und werden (sie) dessen überführt, die soll man auf dem Scheiterhaufen verbrennen." Im Lauf der Zeit dehnte die Inquisition ihr Aufgabengebiet jedoch kontinuierlich aus. Auch Zauberei und Magie wurden nun verfolgt und von Amts wegen geahndet. Wie aus dem Sachsenspiegel, einer deutschen Rechtsschrift aus den zwanziger oder dreißiger Jahren des 13. Jahrhunderts, hervorgeht, wurde neben Ketzerei und Vergiftung nun auch Zauberei mit dem Feuertod bestraft. Als prägendes Motiv taucht hier erstmals der Pakt mit dem Teufel auf. Der bekannte Theologe Thomas von Aquin (ca. 1225-1274) griff dieses Element in seinem Werk Summa contra gentiles auf, verquickte es mit der augusteischen Lehre und faßte sie mit den vielschichtigen abergläubigen Elementen seiner Zeit systematisch zusammen. Diese Sammlung verstärkte den Eindruck, Zauberei sei durch das Eingreifen des Teufels tatsächlich ausführbar. Auf diesen theoretischen Grundlagen um Teufelsbündnis und Satanskult fußten letztlich die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Auswüchse des Hexenwahns. Spätere Inquisitoren fügten diesen theoretischen Grundlagen weitere Details und vielfach praktische Anweisungen zum Umgang mit Verdächtigen hinzu. So weist der südfranzösische Inquisitor Bernardo Gui (1261-1331) in seinem verbreiteten Handbuch Practica Inquisitonis die Inquisitoren an, die verdächtigen Frauen nach nächtlichen Ausfahrten mit Feen zu befragen. Weitere spätmittelalterliche Autoren erweitern die Vorstellungen. Der Inquisitor des Königreichs Aragon, Nikolaus Eymerikus (ca. 1320-1399), setzt 1376 in seinem Werk Directorium Inquisitorum die Zauberer und Magier schließlich mit Ketzern gleich, welche den Teufel anbeten. Die Kirche wirkte diesen Strömungen jedoch zunächst entgegen. "Die frühchristlichen Zweifel an der Wirksamkeit jeglicher Zauberei dämmten das Verlangen nach Verfolgung wirksam ein und absorbierten andere Formen des Kampfes gegen Hexenverfolgungen. Erst die Autorisierung von Hexenverfolgungen durch das Papsttum im 15. Jahrhundert führte zur Entwicklung einer Kritik jenseits der traditionellen Bahnen" (Behringer). Hexenverfolgungen waren im engen wie im weiteren Sinne während des größten Teils der Geschichte illegal. Zaubereiprozesse sind weder für das Früh- noch für das Hochmittelalter prägend gewesen und traten auch im Spätmittelalter eher vereinzelt denn als Massenerscheinung auf. >>> Weiter
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