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Bogenzielscheiben! (Gelesen: 13568 mal)
Bernhard Roussel d` Alencon
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Bogenzielscheiben!
18.05.10 um 14:42:19
 
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Krischan von der Brauck
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #1 - 19.05.10 um 08:18:03
 
Uiuiuiuiui,

wenn das nicht mal Ärger gibt.... Zwinkernd

Bis dann,
Krischan

p.s.: könnte man ja vielleicht noch einen Bewegungsgenerator integrieren  Schockiert/Erstaunt Laut lachend
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Si vis pacem, para bellum.(Willst Du Frieden, sei kriegsbereit.)
 
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Jaegoor
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #2 - 20.05.10 um 14:21:08
 
Hi, das gibt bestimmt Ärger.

Denn auf "Mann" Scheiben darf nur Polizei und Bundeswehr schießen soweit ich weiß.

Ich habe mal eine Anmeldung zu einem Tunier zurückgezogen, weil sie solche Scheiben stehen hatten. Ich finde das Geschmacklos.

Jaegoor
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Ares Hjaldar de Borg
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #3 - 20.05.10 um 15:20:23
 
Die Frage ist, ob es "gefechtsmäßiges Schießen" nach §27 Abs.7 Waffengesetz ist, auch wenn keine Feuerwaffen benutzt werden. Soweit ich weiß, greift §27 nur bei Feuerwaffen.
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #4 - 20.05.10 um 15:43:39
 
Das ist so nicht ganz richtig!
In dieser Hinsicht ist das AffG und die AWaffVO mal sehr deutlich.
Das sogenannte "Combat-Schießen" (Kampfschießen) ist innerhalb von Schießsportstätten, Vereinen, Wettkämpfen usw. verboten. Also sind von dem Verbot AUSSCHLIESSLICH Sportschuetzen und deren Verbaende und das SPORTLICHE Schießen betroffen. Als Privatperson ist es mir meinem Garten, Dachboden usw. erlaubt, wenn auch nicht gerne gesehen.
Benutzt man eine solche Scheibe also privat, ist es ok. Mir dagegen wäre es zum Beispiel nicht erlaubt, da ich in einem Bogensportverein organisiert bin und den entsprechenden Schützenbund angehöre.

Wer es genau wissen will, kann hier nachlesen.
AWaffVO, §7, § 9 und §22.
AffG § 15 und § 27.
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Æthelweard
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #5 - 20.05.10 um 19:23:43
 
@ Bernhard

Wenn du mit deinem Bogen in deinem Garten auf deine Scheiben schießt, bist du doch Privatperson, oder nicht?
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"Wenn man nur noch über das urteilen darf, wo man selbst gelebt hat...also...für Historiker wird's eng." Dieter Nuhr
 
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #6 - 21.05.10 um 06:35:22
 
Das ist so eine Sache... kann man auch anders auslegen!
Wenn ich in meinem Garten schieße, trainiere ich dann?????!!!!
Wenn diese Frage mit "ja" beantwortet wird, war es das mit dem "privat".
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Ares Hjaldar de Borg
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a furore normannorum libera
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #7 - 21.05.10 um 10:20:07
 
Soweit ich weiß, gilt ein Bogen nicht als Waffe, insofern gilt auch die Regelung nicht.
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #8 - 21.05.10 um 14:23:55
 
Ich müsste noch mal nachlesen, aber ich glaube, dass in dem Gesetz nicht von einer Waffe die Rede ist, sondern, dass dort nur die Zielscheiben und das Training beschrieben werden.
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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Tankret de Donjon-Blanc
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #9 - 21.05.10 um 14:52:04
 
Na hoffentlich weiten die diese Regeln für ggf. Bögen nicht auch auf Nahkampfwaffen aus. Sonst kann man keine Reiterspiele (Helme schlagen und Rolandsreiten) mehr machen.
Was für Regeln gibt es den bei den Pompfen??? Da schießt man ja auf lebende Menschen!   
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mit ritterlichem Gruß Tankret de Donjon-Blanc
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Ares Hjaldar de Borg
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #10 - 23.05.10 um 22:03:12
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Markon
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Re: Bogenzielscheiben!
Antwort #11 - 30.05.11 um 12:42:48
 
Hallo,
Bogen als Waffe wird vom deutschen Waffengesetz nicht erfasst.
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