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Armbrust (Gelesen: 10860 mal)
mike26
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Armbrust
03.03.06 um 12:39:16
 
Hallo Leute
Ich bin neu hier und hätte mal einige Fragen an die Experten unter euch.Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Armbrust von meinem Großvater geschenkt bekommen.Da ich aber mit Waffen nicht wirklich was am Hut habe,weiß ich auch nicht was ich damit anfangen soll.Habe auch im Ort nicht die Möglichkeit dafür.Da das Ding auf dem Dachboden verstaubt habe ich mir gedacht es vielleicht an Sammler oder so abzugeben.Das Ding sieht meiner Meinung nach ziemlich gefährlich aus und wie gesagt habe ich sie nie benutzt.Ist aber gebraucht.Hätte jemand von euch vielleicht Interesse oder Adressen für mich wo man eventuell mal nachfragen kann.Kann jederzeit Fotos davon machen.Vielen Dank
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mike26
Fyrdsmann
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Beiträge: 2
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Re: Armbrust
Antwort #1 - 03.03.06 um 13:04:32
 
Danke für den Tip. Die Rubrik habe ich übersehen. Smiley

MfG
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Armbrust
Antwort #2 - 03.03.06 um 20:23:11
 
NEEEE! Davon möchte ich abraten. Eine Armbrust fällt unters Waffengesetz und ist NICHT frei verkäuflich. Der Forumsbetreiber macht sich damit strafbar, wenn er den Verkaufsthreat im Forum zulässt!!!
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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ingo
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sein Zorn zerschlägt die
Bösen ...

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Havelland
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Re: Armbrust
Antwort #3 - 04.03.06 um 07:05:55
 
Hallo Freund der Armbrust, hallo Bernhard,

diese Aussage muss korrigiert werden, da die Armbrust zwar im Waffengesetz erwähnt und behandelt wird, aber weder deren Besitz (als Erwachsener) noch deren Verkauf ist strafbar.

Ausgesprochen aufklärend ist der Aufsatz von Jürgen Kohlheim vom Deutschen Schützenbund e.V. zu diesem Thema:
http://www.schuetzenbund.de/pdf/waffenrecht/Armbrust_im_Waffengesetz.pdf
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Gruß, Ingo
 
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Rees-Haldern
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Re: Armbrust
Antwort #4 - 04.03.06 um 08:47:35
 
Nur bedingt richtig! Das Problem liegt in der Abwicklung des Geschäfts. Denn hier kann im Forum nicht sichergestellt werden, dass den gesetzlichen Vorschriften genüge getan wird.
Für mich ist das eine ziehmliche Grauszone, und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fazit, wenn etwas unklar ist lässt man es besser, bis man es genauer weis.

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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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William de Granville
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Freischwebendes Radikal
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Hünxe
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Re: Armbrust
Antwort #5 - 05.03.06 um 14:11:57
 
Hallo,

sehe ich genauso, die gesetzliche lage im bezug auf Armbrüste so eindeutig wie die Wettervorhersage. Ausserdem ist das hier mehr ein Forum denn ein Marktplatz. Ausserdem ist selbst in den grössten Onlineauktionshäuser wie z.B. Ebay es nicht gestattet Gegenstände zu verkaufen die ab 18 Jahren freigegeben sind.

Von daher würde ich ein solchen Gegenstand auch hier nicht als zulässig betrachten.

Deutsche Gerichte sind voll von klagen von Leuten die sonst nix zu tun haben als solche grauzonen auszuloten Smiley

MfG

p.s. Poste doch mal ein vernünfitiges Bild von der Armburst. evtl, ist es ein reiner Dekogegenstand ( sprich nicht gebrauchsfertig ), das würde die Lage sofort ändern was besitz oder auch Verkauf angeht.

Wie gesagt dies ist ein Forum für Wissentransfer und sammlung, dein Verkauf wäre in jedem Fall in einem Verkaufsorientierten Webinhalt wie. z.B. Ebay ( soll keine Werbung sein ) besser aufgehoben.
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MfG William aka Claas
p.s. Rechtschreibfehler sind gewünscht und dienen der Belustigung des einfachen Volkes !
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Re: Armbrust
Antwort #6 - 05.03.06 um 15:06:10
 
@William: in einem andrem Threat stand bereits ein Bild, es ist eindeutig der Nachbau einer Bar´nett Panzerarmbrust mit 200 lbs. Der Beitrag wurde aber gelöscht.
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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William de Granville
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Hünxe
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Re: Armbrust
Antwort #7 - 06.03.06 um 08:46:53
 
aha, gut zu wissen. den Thread habe ich nicht mehr sehen können, daher meine Frage *g*

Aber wenns ne gebrauchsfertige ist greifen leider die "ab 18" mechanismen.

MfG
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Ares Hjaldar de Borg
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Wulfen
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Re: Armbrust
Antwort #8 - 14.01.09 um 11:58:53
 
Noch einmal zum Thema Armbrüste. Bevor ich mir eine solche zulege, habe ich eine Frage zum neuen Waffengesetz. Laut Anlage 2.2 §1.10 WaffG (2008) fallen Armbrüste unter "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz", unter §3.2 "Erlaubnisfreies Führen" und unter 4.2 "Erlaubisfreie Herstellung".  

Das heißt doch, daß ich eine solche Waffe bauen und auf Veranstaltungen mit mir führen darf? Oder sehe ich das falsch?
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Bernhard Roussel d` Alencon
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Rees-Haldern
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Re: Armbrust
Antwort #9 - 14.01.09 um 12:50:09
 
Bauen JA!
Besitzen (wenn ü18) JA!
Mit Dir führen.... nur wenn der Veranstalter es zulässt, hier ist die Haus und Platzordnung zu beachten!
Nutzen.... ebenso! Wobei man sich hier noch mal genau informieren sollte, ab man dazu nicht den "kleinen Waffenschein" braucht!
Massgebend sind aber immer die BEstimmungen von Veranstaltern, Veineinsvorständen usw.
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Euer Bernhard Roussel d´Alencon ( Karsten Sommer )
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