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Beitrag begonnen von Bernhard Roussel d` Alencon am 18.05.10 um 14:42:19

Titel: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 18.05.10 um 14:42:19
Mal was Anderes!!!!

http://www.zala24.com/product_info.php?info=p207_TF-06-Figurenscheibe--Mittelalter--Krieger-.html&XTCsid=o92caetq6p0iue81h4vkkelqp2

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Krischan von der Brauck am 19.05.10 um 08:18:03
Uiuiuiuiui,

wenn das nicht mal Ärger gibt.... ;)

Bis dann,
Krischan

p.s.: könnte man ja vielleicht noch einen Bewegungsgenerator integrieren  :o ;D

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Jaegoor am 20.05.10 um 14:21:08
Hi, das gibt bestimmt Ärger.

Denn auf "Mann" Scheiben darf nur Polizei und Bundeswehr schießen soweit ich weiß.

Ich habe mal eine Anmeldung zu einem Tunier zurückgezogen, weil sie solche Scheiben stehen hatten. Ich finde das Geschmacklos.

Jaegoor

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 20.05.10 um 15:20:23
Die Frage ist, ob es "gefechtsmäßiges Schießen" nach §27 Abs.7 Waffengesetz ist, auch wenn keine Feuerwaffen benutzt werden. Soweit ich weiß, greift §27 nur bei Feuerwaffen.

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 20.05.10 um 15:43:39
Das ist so nicht ganz richtig!
In dieser Hinsicht ist das AffG und die AWaffVO mal sehr deutlich.
Das sogenannte "Combat-Schießen" (Kampfschießen) ist innerhalb von Schießsportstätten, Vereinen, Wettkämpfen usw. verboten. Also sind von dem Verbot AUSSCHLIESSLICH Sportschuetzen und deren Verbaende und das SPORTLICHE Schießen betroffen. Als Privatperson ist es mir meinem Garten, Dachboden usw. erlaubt, wenn auch nicht gerne gesehen.
Benutzt man eine solche Scheibe also privat, ist es ok. Mir dagegen wäre es zum Beispiel nicht erlaubt, da ich in einem Bogensportverein organisiert bin und den entsprechenden Schützenbund angehöre.

Wer es genau wissen will, kann hier nachlesen.
AWaffVO, §7, § 9 und §22.
AffG § 15 und § 27.

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Æthelweard am 20.05.10 um 19:23:43
@ Bernhard

Wenn du mit deinem Bogen in deinem Garten auf deine Scheiben schießt, bist du doch Privatperson, oder nicht?

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 21.05.10 um 06:35:22
Das ist so eine Sache... kann man auch anders auslegen!
Wenn ich in meinem Garten schieße, trainiere ich dann?????!!!!
Wenn diese Frage mit "ja" beantwortet wird, war es das mit dem "privat".

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 21.05.10 um 10:20:07
Soweit ich weiß, gilt ein Bogen nicht als Waffe, insofern gilt auch die Regelung nicht.

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 21.05.10 um 14:23:55
Ich müsste noch mal nachlesen, aber ich glaube, dass in dem Gesetz nicht von einer Waffe die Rede ist, sondern, dass dort nur die Zielscheiben und das Training beschrieben werden.

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Tankret de Donjon-Blanc am 21.05.10 um 14:52:04
Na hoffentlich weiten die diese Regeln für ggf. Bögen nicht auch auf Nahkampfwaffen aus. Sonst kann man keine Reiterspiele (Helme schlagen und Rolandsreiten) mehr machen.
Was für Regeln gibt es den bei den Pompfen??? Da schießt man ja auf lebende Menschen!   

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 23.05.10 um 22:03:12
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Bogenzielscheiben!
Beitrag von Markon am 30.05.11 um 12:42:48
Hallo,
Bogen als Waffe wird vom deutschen Waffengesetz nicht erfasst.

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