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Beitrag begonnen von mike26 am 03.03.06 um 12:39:16

Titel: Armbrust
Beitrag von mike26 am 03.03.06 um 12:39:16
Hallo Leute
Ich bin neu hier und hätte mal einige Fragen an die Experten unter euch.Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Armbrust von meinem Großvater geschenkt bekommen.Da ich aber mit Waffen nicht wirklich was am Hut habe,weiß ich auch nicht was ich damit anfangen soll.Habe auch im Ort nicht die Möglichkeit dafür.Da das Ding auf dem Dachboden verstaubt habe ich mir gedacht es vielleicht an Sammler oder so abzugeben.Das Ding sieht meiner Meinung nach ziemlich gefährlich aus und wie gesagt habe ich sie nie benutzt.Ist aber gebraucht.Hätte jemand von euch vielleicht Interesse oder Adressen für mich wo man eventuell mal nachfragen kann.Kann jederzeit Fotos davon machen.Vielen Dank

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von mike26 am 03.03.06 um 13:04:32
Danke für den Tip. Die Rubrik habe ich übersehen. :-)

MfG

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 03.03.06 um 20:23:11
NEEEE! Davon möchte ich abraten. Eine Armbrust fällt unters Waffengesetz und ist NICHT frei verkäuflich. Der Forumsbetreiber macht sich damit strafbar, wenn er den Verkaufsthreat im Forum zulässt!!!

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von ingo am 04.03.06 um 07:05:55
Hallo Freund der Armbrust, hallo Bernhard,

diese Aussage muss korrigiert werden, da die Armbrust zwar im Waffengesetz erwähnt und behandelt wird, aber weder deren Besitz (als Erwachsener) noch deren Verkauf ist strafbar.

Ausgesprochen aufklärend ist der Aufsatz von Jürgen Kohlheim vom Deutschen Schützenbund e.V. zu diesem Thema:
http://www.schuetzenbund.de/pdf/waffenrecht/Armbrust_im_Waffengesetz.pdf

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 04.03.06 um 08:47:35
Nur bedingt richtig! Das Problem liegt in der Abwicklung des Geschäfts. Denn hier kann im Forum nicht sichergestellt werden, dass den gesetzlichen Vorschriften genüge getan wird.
Für mich ist das eine ziehmliche Grauszone, und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fazit, wenn etwas unklar ist lässt man es besser, bis man es genauer weis.


Titel: Re: Armbrust
Beitrag von William de Granville am 05.03.06 um 14:11:57
Hallo,

sehe ich genauso, die gesetzliche lage im bezug auf Armbrüste so eindeutig wie die Wettervorhersage. Ausserdem ist das hier mehr ein Forum denn ein Marktplatz. Ausserdem ist selbst in den grössten Onlineauktionshäuser wie z.B. Ebay es nicht gestattet Gegenstände zu verkaufen die ab 18 Jahren freigegeben sind.

Von daher würde ich ein solchen Gegenstand auch hier nicht als zulässig betrachten.

Deutsche Gerichte sind voll von klagen von Leuten die sonst nix zu tun haben als solche grauzonen auszuloten :)

MfG

p.s. Poste doch mal ein vernünfitiges Bild von der Armburst. evtl, ist es ein reiner Dekogegenstand ( sprich nicht gebrauchsfertig ), das würde die Lage sofort ändern was besitz oder auch Verkauf angeht.

Wie gesagt dies ist ein Forum für Wissentransfer und sammlung, dein Verkauf wäre in jedem Fall in einem Verkaufsorientierten Webinhalt wie. z.B. Ebay ( soll keine Werbung sein ) besser aufgehoben.

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 05.03.06 um 15:06:10
@William: in einem andrem Threat stand bereits ein Bild, es ist eindeutig der Nachbau einer Bar´nett Panzerarmbrust mit 200 lbs. Der Beitrag wurde aber gelöscht.

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von William de Granville am 06.03.06 um 08:46:53
aha, gut zu wissen. den Thread habe ich nicht mehr sehen können, daher meine Frage *g*

Aber wenns ne gebrauchsfertige ist greifen leider die "ab 18" mechanismen.

MfG

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von Ares Hjaldar de Borg am 14.01.09 um 11:58:53
Noch einmal zum Thema Armbrüste. Bevor ich mir eine solche zulege, habe ich eine Frage zum neuen Waffengesetz. Laut Anlage 2.2 §1.10 WaffG (2008) fallen Armbrüste unter "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz", unter §3.2 "Erlaubnisfreies Führen" und unter 4.2 "Erlaubisfreie Herstellung".  

Das heißt doch, daß ich eine solche Waffe bauen und auf Veranstaltungen mit mir führen darf? Oder sehe ich das falsch?

Titel: Re: Armbrust
Beitrag von Bernhard Roussel d` Alencon am 14.01.09 um 12:50:09
Bauen JA!
Besitzen (wenn ü18) JA!
Mit Dir führen.... nur wenn der Veranstalter es zulässt, hier ist die Haus und Platzordnung zu beachten!
Nutzen.... ebenso! Wobei man sich hier noch mal genau informieren sollte, ab man dazu nicht den "kleinen Waffenschein" braucht!
Massgebend sind aber immer die BEstimmungen von Veranstaltern, Veineinsvorständen usw.

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